/
Tuesday, 16. April 2024

Wer kann Mitglied werden

Mitglied können natürliche oder juristische Personen werden, die an Fragen der Windtechnologie interessiert sind. Da die WtG ausschließlich in deutscher Sprache arbeitet und veröffentlicht, ist deren ausreichende Beherrschung sinnvoll für eine Mitgliedschaft. An einer Mitgliedschaft werden in erster Linie Wissenschaftler, Ingenieure, Architekten, Meteorologen, Firmen, Behörden, Verbände, Vereine und Gesellschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik, Österreich oder der Schweiz interessiert sein.

Um die Mitgliedschaft in der Windtechnologischen Gesellschaft zu beantragen, drucken Sie bitte das Anmeldeformular aus und schicken es als Fax oder per Post an:

Windtechnologische Gesellschaft (WTG) e.V.

Geschäftsstelle

Hubert-Houben-Weg 8

D-47803 Krefeld

Fax: +49-2151-3694334

Hinweis: Pdf-Formulare bitte zunächst herunterladen und anschließend am Bildschirm oder handschriftlich ausfüllen, unterschreiben und verschicken.

 

Anmeldeformular

WtG-Formular_Aufnahmeantrag_2017-07-04.pdf

Teilnahme am Lastschriftverfahren

Helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und profitieren Sie davon. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 5€ auf den Mitgliedsbeitrag.

 

Einzugsermächtigung

WtG-Formular_Lastschrift-Mandat_2017-06-08.pdf

Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft

  • Kontaktmöglichkeiten unter Fachkollegen, insbesondere interdisziplinärer Art, z.B. zwischen Forschern und Entwurfspraktikern 
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen im Bereich des Windingenieurwesens in Form von periodisch erscheinenden WtG-Mitteilungen 
  • Erfahrungsaustausch über die Anwendung von Windlastregeln in der Baupraxis 
  • Literaturhinweise zu einzelnen Anwendungsgebieten des Windingenieurwesens
  • Reduzierte Teilnahmegebühr bei WtG-Veranstaltungen
  • Reduzierte Preise einiger WtG-Publikationen
Page updated: Thursday, 6. July 2017